Beiträge für die Kinderbetreuung
In den Betreuungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden folgende Elternbeiträge erhoben:
Die beiden ältesten Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine kommunale Betreuungseinrichtung und / oder eine in die Bedarfsplanung der Gemeinde Pfinztal aufgenommene Einrichtung / Betreuungsform besuchen, erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf ihren jeweiligen Beitrag. Ein evtl. erhobenes Essensgeld bleibt davon unberührt. Ab dem dritten Kind wird - außer einem evtl. Essensgeld - kein Elternbeitrag erhoben. Soweit keine Jugendhilfe gewährt wird, erhalten Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG auf Antrag einen Zuschuss von 50 % auf ihren Eigenanteil an den Betreuungskosten sowie zum Mittagessen bis zur Höhe eines Eigenanteils von derzeit 23,00 € monatlich.